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Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Anerkennung von Studienleistungen

Wir freuen uns, dass Sie neues Wissen und Erfahrungen in einem Auslandssemester erlangen möchten und hoffen Sie unterstützen zu können. 

Umfassende Informationen über die Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf den Fakultätsseiten. 

Achten Sie darauf, dass Sie zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen rechtzeitig Kontakt mit unserem Lehrstuhl aufnehmen. Klären Sie spätestens im Semester vor Ihrem Auslandsaufenthalt, welche Leistungen Ihnen in welchem Umfang anerkannt werden können. 

Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit unserem Sekretariat auf, schildern Sie kurz Ihr Anliegen und lassen Sie uns das ausgefüllte „Formular für die Anerkennungsvereinbarung“ (siehe Punkt 4) zur Überprüfung der Anrechenbarkeit im Ausland erbrachter Leistungen zukommen. Außerdem benötigen wir neben dem Formular eine Kursbeschreibung (offizielles Dokument) der entsprechenden Auslands-Lehrveranstaltung mit einem Hinweis auf die Fundstelle. Es genügt nicht, uns einen Link weiterzuleiten. Wir benötigen eine PDF-Datei mit der konkreten Beschreibung (z.B. entsprechender Auszug aus dem Syllabus/Modulhandbuch). Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die anzuerkennende Lehrveranstaltung in Art, Inhalt und Umfang der Veranstaltung unserer Professur entspricht. Das bedeutet, aus den eingereichten Unterlagen müssen Aussagen zur Äquivalenz des Inhaltes und des Umfangs der anzuerkennenden Veranstaltung eindeutig hervorgehen. 

Nach Vorliegen aller Unterlagen (Formular, Lerninhalte, Semesterwochenstunden, Art der abgelegten Prüfung, ECTS) wird die Möglichkeit der Anerkennung geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. 

Wird die Möglichkeit der Anerkennung durch uns eingeräumt, dann wird über die tatsächliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt entschieden. Reichen Sie deshalb bitte die entsprechende Leistungsbescheinigung, aus der eindeutig die ECTS und eine Benotung Ihrer Leistung hervorgeht, sowie ein von dem Dozenten durch Unterschrift und Stempel bestätigten Nachweis, der belegt, dass die in der vorgelegten Modulbeschreibung angegebenen Inhalte gelehrt und geprüft wurden, im Sekretariat unserer Professur ein.